Eine Frankfurter Mieterin einer Liegenschaft der Eschersheimer Landstraße setzt sich vor Gericht gegen einen stadtbekannten Immobilieninvestor durch. In einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hatte die Mieterin bereits obsiegt. Daraufhin hatte der Investor Berufung eingelegt, diese nun aber wieder zurück gezogen. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig: Der Investor muss das acht Monate lang ungenutzte Gerüst unverzüglich entfernen.
„Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Wir wollen alle Mieter:innen dazu ermutigen, diesem Beispiel zu folgen“, erklärt Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz.
Die Klägerin musste über einen Zeitraum von acht Monaten mit einem Gerüst leben, welches sie durch Beschattung beeinträchtigte und außerdem ihre Sicherheit aufgrund des direkten Zugangs zu ihrer Wohnung gefährdete. Das Gericht befand, dass die Klägerin dies über einen so langen Zeitraum nicht hinnehmen müsse. Arbeiten fanden in diesem Zeitraum nicht statt. Eine für den April 2021 erfolgte Ankündigung des Austauschs von Fenstern – also 10 Monate nach Ankündigung von Maßnahmen und Stellung des Gerüsts – sei ebenfalls weit verfrüht und nicht hinzunehmen. Zumal bezweifelt das Gericht, dass für diese Maßnahme ein Gerüst notwendig sei.