Immobilieneigentümerin gegen Stadt: Stadt erzwingt Beseitigung von Mängeln und bekommt Recht durch Verwaltungsgericht

Die Mieter:innen einer Frankfurter Liegenschaft hatten sich an die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt gewandt, die dann die Wohnungsaufsicht einschaltete. Die von ihnen bei der Eigentümerin angezeigten Mängel, wie nicht funktionstüchtige Gegensprechanlagen, defekte Türöffner und die seit vielen Monaten fehlenden Fenster im Treppenhaus, wurden nicht beseitigt. Daraufhin hatte die Wohnungsaufsicht der Stadt Frankfurt wohnungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen ergriffen und der Eigentümerin verordnet, Mängel zu beseitigen.
Doch die Eigentümerin weigerte sich weiterhin, die Mängel zu beseitigen und reichte einen Eilantrag ein. Der Eilantrag der Eigentümerin gegen die Anordnungen der Wohnungsaufsicht wurde nun durch das Verwaltungsgericht Frankfurt abgelehnt. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Anordnungen und verhängten Ordnungsgelder festgestellt.

Das Gericht bestätigte die Argumentation der Wohnungsaufsicht und bekräftigte, dass die seit nunmehr 1 ½ Jahren herrschenden Zustände aufgrund der Modernisierungstätigkeiten unzumutbar seien und die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigten. Es sei deshalb völlig rechtens, dass die Wohnungsaufsicht hier einschreite.

„Der Fall zeigt die besondere Bedeutung der städtischen Wohnungsaufsicht zum Schutze der Mieterinnen und Mieter. Die beschriebenen Zustände sind unzumutbar. Wir gehen als Stadt dagegen mit aller Vehemenz vor und setzen damit geltendes Recht durch“, erklärt Planungsdezernent Mike Josef. „Die Vernetzung der städtischen Stellen insbesondere durch die Stabsstelle Mieterschutz zeigt hier Wirkung. Diese betreut mehrere Liegenschaften der betreffenden Eigentümerin und unterstützt Mieterinnen und Mieter, sich schlagkräftig zur Wehr zu setzen. Wir dulden in Frankfurt keine Mieterverdrängung. Und wir gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vor. Das zeigt diese Gerichtsentscheidung.“
Die Mieter:innen zahlreicher Liegenschaften derselben Eigentümerin hatten sich in den vergangenen Monaten an die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt gewandt:
„Die Stabsstelle Mieterschutz betreut inzwischen rund 40 Mieterinnen und Mieter aus Liegenschaften der Eigentümerin. In jedem Haus ist die Vorgehensweise des Immobilieninvestors nahezu identisch“, erklärt Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz.

„Die Mieter erhalten eine Flut von Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Modernisierungsankündigungen und Mieterhöhungen – allesamt fehlerhaft und die berechneten Mietsteigerungen viel zu hoch. Gerüste werden rund um die Häuser aufgebaut und nie benutzt. Auch der Ausbau von Haustürschlössern und Manipulationen von Klingel- und Türsprechanlagen, Flurbeleuchtung oder Türenschließern gehören zum beobachteten Vorgehen des Investors. Sobald Mieter ausziehen, werden die Wohnungen unbewohnbar gemacht, obwohl die Wohnungen zum Teil in tadellosem Zustand sind. In keinem der acht Häuser, die die Stabsstelle Mieterschutz kennt, wurde seit März 2019 eine Wohnung fertig saniert oder vermietet.“
Dass die Weigerung, die Mängel zu beseitigen kein Einzelfall sei, nahm auch das Verwaltungsgericht in seiner Begründung auf. So heißt es in der Urteilsbegründung, der Verdacht läge nahe, dass diese Verweigerungshaltung bewusst stattfände, um Mieterinnen und Mieter zum Auszug zu bewegen. Denn dadurch werde dann der Weg frei für eine lukrativere wirtschaftliche Verwertung der Liegenschaft.

 

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