Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Mieterinnen und Mieter, welche aufgrund einer formal mangelhaften Umsetzung der Mietpreisbremse in manchen Bundesländern zu viel Miete bezahlt haben, keinen Schadensersatz erhalten. In Hessen betrifft dies insbesondere Mieterinnen und Mieter, die zwischen November 2015 und Sommer 2019 Mietverträge abgeschlossen haben.
Inzwischen hat die Landesregierung den ursprünglichen Formfehler beseitigt.
Die Mietpreisbremse ist in Hessen jetzt vollumfänglich gültig und wirksam.