Die Stabsstelle Mieterschutz begrüßt den im Kabinettsbeschluss zum Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehenen Umwandlungsschutz.
Dieser beinhaltet über den in Milieuschutzgebieten geltenden Umwandlungsvorbehalt hinaus, Schutzmechanismen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Diese gelten dann in allen angespannten Wohnungsmärkten. Als angespannter Wohnungsmarkt zählt das gesamte Frankfurter Stadtgebiet.
Die Gesetzesvorlage muss nun die Gremien des Deutschen Bundestages durchlaufen.