Stabsstelle Mieterschutz begrüßt Kabinettsbeschluss zu Umwandlungsvorbehalt

Die Stabsstelle Mieterschutz begrüßt den im Kabinettsbeschluss zum Baulandmobilisierungsgesetz vorgesehenen Umwandlungsschutz.

Dieser beinhaltet über den in Milieuschutzgebieten geltenden Umwandlungsvorbehalt hinaus, Schutzmechanismen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Diese gelten dann in allen angespannten Wohnungsmärkten. Als angespannter Wohnungsmarkt zählt das gesamte Frankfurter Stadtgebiet.

Die Gesetzesvorlage muss nun die Gremien des Deutschen Bundestages durchlaufen.

 

 

Vorheriger Beitrag
Mieter wehren sich erfolgreich gegen Vermieter
Nächster Beitrag
Mietpreisbremse: Mieterinnen und Mieter erhalten keinen Schadensersatz