Aus gegebenem Anlass klärt die Stabsstelle Mieterschutz auf: In keinem Fall sind Sie als Mieter verpflichtet, Fremden, welche sich an Ihrer Haustür bei Ihnen als interessierte Investoren vorstellen, Auskunft über Namen und Kontakt Ihres Vermieters zu erteilen.
Mieter sind in keinem Fall verpflichtet Adresse des Vermieters an Investoren weiterzugeben
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