Mieter eines Hauses im Westend hatten sich an die Stabsstelle Mieterschutz gewandt. Das von ihnen bewohnte Haus hatte den Eigentümer gewechselt und bald danach wurde ein Gerüst gestellt.
Die Stabsstelle Mieterschutz erlebt es nach eigener Aussage häufig, dass sich Mieter an sie wenden, weil Vermieter Gerüste am Haus aufstellen. Oftmals setzt die Bautätigkeit dann erst Monate später ein. Monate, in denen den Mietern Tageslicht und frische Luft fehlen, insbesondere, wenn an dem Gerüst eine Plane installiert wurde.
Die Errichtung von Scheinbaustellen ist nur eines von vielen Instrumenten, mit denen unredliche Vermieter ihren Mietern das Leben schwermachen. Nicht selten wird damit die Entmietung, also die Verdrängung der ansässigen Mieter bezweckt, um die Immobilie teurer zu vermieten und Mieterschutzregelungen zu umgehen.
Im aktuellen Fall wandte sich die Stabsstelle Mieterschutz an die städtischen Kollegen der Bauaufsicht. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Kontrolleure der Bauaufsicht wurde festgestellt, dass kein Nachweis über die Standsicherheit des Gerüsts vorliegt.
Die Fertigstellung des Gerüsts wurde deshalb untersagt und ein Nutzungsverbot erteilt. Ob darüber hinaus auch der Rückbau verfügt werden muss, wird derzeit noch geprüft.