Mieterhöhungen in der Höhe unzulässig
Die Mieterinnen und Mieter des Brentano-Hochhauses setzten sich nun bezüglich des Baualters des Hauses vor Gericht durch.
Seitdem die beauftragte Hausverwaltung im Auftrag der Vermieterin Ende 2018 Mieterhöhungsverlangen an dutzende Mietparteien im Brentano-Hochhaus verschickte, befanden sich ca. 20 Mietparteien im Rechtsstreit mit der Vermieterin. Streitpunkt war u.a. das Baualter des Hauses. Das Gericht hat nun für die Mieterinnen und Mieter entschieden.
Bei der Berechnung der Mieterhöhungen ging die Eigentümerin vom Baualter 1978 aus. Die Mieterinnen und Mieter hatten jedoch abweichende Informationen ermittelt. Deshalb wandten sie sich an die Mietervereine und ließen sich anwaltlich vertreten.
Das Gericht gab ihnen an diesem Punkt recht und stellte offiziell das Baujahr 1977 fest. Damit fällt die geltend gemachte Mietererhöhung auf Basis des Mietspiegels der Stadt Frankfurt am Main 2018 nun um 0,29 € pro Quadratmeter geringer aus als zunächst von der Eigentümerin verlangt.