Die Mieterinnen und Mieter des Hauses Grüne Straße 30 haben sich vor dem Amtsgericht Frankfurt erfolgreich gegen die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters durchgesetzt.
Nachdem das Haus Grüne Straße 30 den Besitzer gewechselt hatte, meldete dieser Eigenbedarf an. Die Hausgemeinschaft wehrte sich gegen die Kündigungen mit rechtlichen Mitteln. Das Amtsgericht entschied schließlich für die Mieterinnen und Mieter und bezog sich dabei unter anderem auf die neue Milieuschutzsatzung.
Der Wiederverkauf des Hauses ist nun jedoch nicht auszuschließen. Dann hätte die Stadt Frankfurt am Main die Möglichkeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.