Stabsstelle empfiehlt dringend Rechtsschutzversicherungen abzuschließen
Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil zu Härtefalleinwänden bei Eigenbedarfskündigungen gesprochen. Die Klagen bleiben kompliziert und können sehr teuer werden.
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs bestärkt die bisherige Linie des Bundesgerichtshofs. Härtefalleinwände müssen weiterhin umfangreich geprüft werden. Durch die notwendigen Einzelfallabwägungen werden Gutachten notwendig und entstehen hohe Kosten. Wir empfehlen deshalb dringend, sich zu wappnen und rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen“, erklärt Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz. Bürgern mit geringem Einkommen greift in bestimmten Fällen der Staat durch die so genannte Prozesskostenhilfe unter die Arme.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht für Mieter die Verteidigung gegen die Räumungsklage nicht leichter. Dabei legt der BGH die vorliegenden Gesetze nur aus. Schönbach fordert deshalb eine „grundsätzliche Stärkung der Rechte für die Mieter durch den Gesetzgeber“.
Wenn der Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung winkt, dann müssen Gerichte abwägen, ob der Umzug den Mietern zuzumuten ist oder ein so genannter „Härtefall“ besteht. Solche Fälle mit besonderer Härte können bestehen, wenn Mieter schon seit langer Zeit dieselbe Wohnung bezogen haben, wenn sie fortgeschrittenen Alters oder schwer krank sind, aber auch wenn sie sich wirtschaftlich eine vergleichbare Ersatzwohnung nicht leisten können. In solchen Fällen müssen dann Gerichte entscheiden, ob ein Umzug nicht hinzunehmende negative Auswirkungen hat.