Carl-von-Weinberg-Siedlung: Härte-Frist bis Ende April 2023

Mietende, die von den jetzt anstehenden Modernisierungen in der Carl-von Weinberg Siedlung betroffen sind, können noch bis Ende April Härtefälle geltend machen.

Nach dem Wohnversprechen der Deutschen Wohnen, das für die Mieter:innen trotz Wechsel zu Vonovia weiterhin gilt, wird die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so erhöht, dass die Mieterinnen und Mieter maximal 30 % des Nettoeinkommens eines Haushaltes zahlen und dass künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so begrenzt werden, dass ein Haushalt mit bedarfsgerechter Wohnfläche maximal 30 % seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – auch wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde (Quelle: https://www.deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/unser-versprechen-an-unsere-mieter). Voraussetzung ist, dass man sich bei Vonovia meldet und seinen Härtefall geltend macht. Dies kann man per Post oder per Fax an die Vonovia oder direkt bei Ahmed Helac, dem Quartiermanager, der auch direkt in der Siedlung besucht werden kann (Adressen siehe unten).

Die Stabsstelle ruft alle Mieter:innen auf, unbedingt die Möglichkeit eines Härtefalleinwands zu prüfen. Nach Einschätzung der Stabsstelle Mieterschutz dürfte nämlich die Mietbegrenzung, die Vonovia einräumt, in vielen Fällen bereits erreicht sein, so dass eine Mieterhöhung gar nicht mehr möglich wäre. Bei Fragen rund um die Modernisierung der Carl-von-Weinberg-Siedlung hilft die Stabsstelle gern weiter.

Vonovia Kundenservice GmbH, Postfach, 44784 Bochum, Fax: 0234 – 314888 4414
direkt per Email an den Quartiersmanager Herrn Ahmed Helac: ahmed.helac@vonovia.de

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