Gestern Abend informierte das Team der Stabsstelle Mieterschutz mit Stadtrat Mike Josef Mieter:innen der Carl-von-Weinberg-Siedlung über Gespräche mit Vermieter Vonovia. Das „Wohnversprechen“ der Deutschen Wohnen gilt auch für die Mieter:innen, die aktuell von Modernisierungen betroffen sind. Das hat der Vonovia Konzern in Verhandlungen mit der Stabsstelle Mieterschutz und dem Planungsdezernat bestätigt. Außerdem können die Betroffenen ihre Härteeinwände noch bis zum 30. April 2023 geltend machen. Diese Fristverlängerung wurde von Vonovia ausdrücklich zugesichert.
Das Wohnversprechen der Deutschen Wohnen aus dem Jahr 2019 besagt, dass die Deutsche Wohnen die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so erhöht, dass die Mieterinnen und Mieter maximal 30 % des Nettoeinkommens eines Haushaltes zahlen und dass künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so begrenzt werden, dass ein Haushalt mit bedarfsgerechter Wohnfläche maximal 30 % seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – auch wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde (Quelle: https://www.deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/unser-versprechen-an-unsere-mieter).
Die Stabsstelle ruft alle Mieter:innen auf, unbedingt die Möglichkeit eines Härtefalleinwands zu prüfen. Nach Einschätzung der Stabsstelle Mieterschutz dürfte nämlich die Mietbegrenzung, die Vonovia einräumt, in vielen Fällen bereits erreicht sein, so dass eine Mieterhöhung gar nicht mehr möglich sein dürfte. Bei Fragen rund um die Modernisierung der Carl-von-Weinberg-Siedlung hilft die Stabsstelle gern weiter. Rufen Sie uns an!