Mieterinnen und Mieter von ABG Frankfurt Holding, Nassauischer Heimstätte und GWH können aufatmen

Die Wohnungsbaugesellschaften Nassauische Heimstätte und GWH haben erklärt, dass keine Mieterin und kein Mieter wegen Zahlungsrückständen auf Nachzahlungen von Heiz- und Betriebskosten gekündigt wird. Die ABG Frankfurt Holding hat angekündigt, bis zum 31.03.2023 keine Mietverträge zu kündigen, wenn gestiegene Nebenkostenvorauszahlungen nicht bezahlt werden können.

Viele Mieter:innen haben in den letzten beiden Wochen ihre Abrechnung über Heiz- und Betriebskosten des Jahres 2021 erhalten. Darin werden zum Teil hohe Nachzahlungen verlangt, weil viele Kosten, vor allem die Heizkosten, schon im letzten Jahr stark gestiegen sind. Auch die monatlichen Vorauszahlungen sind bei vielen Mieter:innen angehoben worden, um den Preissteigerungen Rechnung zu tragen.

Mieter:innen der ABG, NH und GWH sollen sich dort beim Kundenservice melden, wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung gesucht, wie die Forderungen beglichen werden können. Kontakte: GWH · ABG Frankfurt Holding  · Nassauische Heimstätte

Die Stabsstelle Mieterschutz rät:

  1. Abrechnungen prüfen lassen. Mieterschutzvereine und die Mietrechtliche Beratungsstelle im Amt für Wohnungswesen helfen dabei.
  2. Bei Zahlungsschwierigkeiten sofort beim Vermieter melden und zum Beispiel Ratenzahlung vereinbaren.
  3. Energie sparen. Beachten Sie die Energiespartipps und Hinweise zum Heizen und Lüften Ihrer Vermieter:innen.
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