Rechtliche Begleitung

Wer kann Sie rechtlich begleiten?

Mieterschutzvereine beraten langfristig, sie übernehmen den Schriftverkehr mit der Vermieterseite und bereiten gerichtliche Auseinandersetzungen vor. Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzverein kostet zwischen 50 und 100 Euro im Jahr.

Mit einem Klick auf den Namen (rot) kommen Sie direkt zur Webseite des Mieterschutzvereins.

DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V.
Eckenheimer Landstraße 339 (Dornbusch)
(069) 5601057-0
info@msv-frankfurt.de

DMB Frankfurt-Höchst
Melchiorstraße 15A / Am Marktplatz (Höchst)
(069) 5601057-35
hoechst@msv-frankfurt.de

Interessenverband Mieterschutz e.V.
Herderstraße 17 (Nordend)
(069) 460949630
frankfurt@iv-mieterschutz.de

Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.
Große Friedberger Str. 16 (Innenstadt)
(069) 283548
post@mhm-ffm.de

Mieterberatung Frankfurt e.V.
Mittlerer Hasenpfad 15 (Sachsenhausen)
(069) 451086
service@mieterberatung-frankfurt.de

Mieterbund Frankfurt e.V.
Zeil 46 (Innenstadt)
(069) 280050
info@dmb-frankfurt.de

Mieterbund Hoechster Wohnen e.V
Bolongarostraße 166 (Höchst)
(069) 30034890
mieterbund-hoechster-wohnen@gmx.de

Mieterschutzgemeinschaft Frankfurt e.V.
Alt Bornheim 34 (Bornheim)
(069) 45546
info@mieterschutzgemeinschaft.de

Im Falle eine Rechtsstreits übernimmt die Rechtssschutzversicherung Anwaltskosten bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Vertretung, Gerichtskosten und weitere Kosten, wie z. B. für Sachverständige. Wenn Sie den Prozess verlieren und zur Kostenübernahme verurteilt wurden, kommt die Rechtsschutzversicherung auch für die Anwaltskosten der Gegenseite auf. Bei manchen Mieterschutzvereinen ist eine Rechtsschutzversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten oder kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden.

Wenn Sie einen Mieterschutzverein, eine Rechtsschutzversicherung oder Anwalt/Anwältin  finanziell nicht leisten können:

Beratungshilfe
Bürger mit geringem Einkommen können sich mit Beratungshilfeschein für 15,00 € rechtlich beraten und vertreten lassen. Informieren Sie sich bei Gericht oder Rechtsanwaltskanzleien. Beratungshilfe-Termin hier buchen.

Prozesskostenhilfe – finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren
Wer die Kosten für einen Rechtsstreit nicht bezahlen kann, weil das Einkommen zu niedrig ist, kann bei dem zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei hilft z. B. ein Anwaltsbüro. Wenn das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen Sie Gerichtskosten und Anwaltskosten gar nicht oder in Raten zurückzahlen. Anträge gibt es beim Amtsgericht oder hier.

Eilrechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung

Wenn Sie Ihre Rechte als Mieter:in gerichtlich durchsetzen müssen, ist das Amtsgericht zuständig. Ein Mietrechtsstreit dauert aber längere Zeit. In dringenden Fällen kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung helfen, zum Beispiel wenn die Heizung nicht funktioniert und der Vermietende diesen Mangel nach Aufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist nicht behebt.
Unsere Empfehlung: Schalten Sie ein Anwaltsbüro ein, wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen wollen. Eine Liste mit Rechtsanwaltskanzleien können Sie bei uns abfragen.

Wenn Sie keine Rechtsanwaltskanzlei finden, zum Beispiel während der Feiertage, können Sie notfalls auch selbst eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken:
Amtsgericht Gebäude B; Gerichtsstraße 2
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Eilsachen / einstweilige Verfügungen:
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Zimmer 178
Fax: 069-1367 6300

Notdienst:
Mo-Do bis 16:30 – bis spätestens 14:00 kommen, wenn die EV sofort mitgenommen werden soll
Fr.         bis 15:00 – bis spätestens 13:30 kommen, wenn die EV sofort mitgenommen werden soll

Eingang Gebäude B, beim Pförtner melden, z.B. „Ich brauche eine einstweilige Verfügung, weil meine Heizung nicht funktioniert und der Vermieter die Heizung nicht repariert …“.

Sie können den Antrag auf einstweilige Verfügung vorab per Fax an die Mietabteilung schicken: Fax: 069-1367 6300. Bei Eilsachen bitte fett: EILT / EILDIENST vermerken. Geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit man Sie bei Rückfragen erreichen kann.

Gerichtsvollzieher
Die einstweilige Verfügung muss durch eine:n Gerichtsvollzieher:in zugestellt werden. Die Liste der Gerichtsvollzieher:innen bekommen Sie beim Eildienst im Gericht mit der einstweiligen Verfügung (im Zweifel danach fragen).