Urteil: Heizung und Warmwasser sind Mindeststandards menschenwürdigen Wohnens

Am 22. August 2022 hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt entschieden, den Eilantrag eines Vermieters abzulehnen. Dieser wendete sich gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung der Stadt Frankfurt, Warmwasser und Heizung wiederherzustellen.

Mieter:innen könnten sich warmes Wasser auch in der Küche aufwärmen und im Winter Heizlüfter nutzen, argumentierte ein Vermieter und stellte die Gasversorgung ab. Er begründete dieses Vorgehen mit den aktuellen Versorgungsengpässen und Preissteigerungen in der Gasversorgung wegen des Krieges in der  Ukraine. Daraufhin schaltete eine betroffene Bewohnerin das Amt für Wohnungswesen ein. Die zuständige Wohnungsaufsicht ordnete schließlich förmlich an, die Gasversorgung innerhalb von einer Woche wiederherzustellen. Um die Mieterin zu schützen, hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main zusätzlich eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erlassen.

Der nun vorliegende Beschluss des Verwaltungsgerichts schließt sich der Argumentation des Wohnungsamts an: Der sogenannte „übliche Wohnstandard“ sei willkürlich abgesenkt worden. Heizung und warmes Wasser gehörten nämlich zu den Mindeststandards menschenwürdigen Wohnens. Gerade in der warmen Jahreszeit sei warmes Wasser für die tägliche Körperhygiene unerlässlich. Außerdem komme hinzu, dass die Energiekosten durch die Vorauszahlung der Nebenkosten an den Vermieter bereits entrichtet wurden.

Das Wohnungsaufsichtsgesetzt gibt der Wohnungsaufsicht die Möglichkeit, in solchen Fällen einzuschreiten. Vermieter:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mängel zu beseitigen und die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Erhebliche Mängel sind:

fehlende Wasser- oder Energieversorgung (Strom, Gas, Wärme), defekte Heizung, kein Warmwasser, defekte Elektroinstallationen, Türklingel oder Türöffner, Schäden in WC und Bad, Schäden in Hausflur oder Treppenhaus, Schäden an Dach, Wänden, Zimmerdecken, Fußböden, Fenstern oder Eingangstüren, keine Belüftungs- und Belichtungsmöglichkeit, Wasserschäden durch undichte Wasserleitung, Dach oder Dachrinne und Folgeschäden wie Schimmel.

Die zuständige Abteilung Wohnraumerhaltung im Amt für Wohnungswesen erreichen Sie wie folgt

E-Mail-Adresse: wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de

Infotelefon: (069) 212 – 3 14 31

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