Stabsstelle Mieterschutz ruft Anwälte auf, sich zu melden

Sie sind Anwältin oder Anwalt für Mietrecht oder können eine/n solche/n empfehlen? Dann melden Sie sich bei der Stabsstelle Mieterschutz unter: mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de. Die Stabsstelle sammelt alle Adressen und veröffentlicht sie auf ihrer Webseite. So finden Mieterinnen und Mieter schnell rechtliche Begleitung.

Aufgabe der Stabsstelle Mieterschutz ist die Beratung und Aufklärung der Mieterinnen und Mieter sowie die Vermittlung zwischen Mieter- und Vermieterseite. Die Stabsstelle kann ausdrücklich keine vorgerichtliche oder gerichtliche rechtliche Begleitung leisten und keine Schriftstücke in der Auseinandersetzung mit der Vermieterseite verfassen. Dies können nur Mieterschutzvereine und Anwälte leisten.

Die Kontaktdaten der Mieterschutzvereine sind bereits auf der Webseite abzurufen. Um die Brücke auch zur Anwaltschaft zu schlagen und den Mieterinnen und Mietern schnell Zugriff auf weitergehende rechtliche Begleitung zur Verfügung zu stellen, sammelt die Stabsstelle Mieterschutz Adressen von mietrechtlich tätigen Anwältinnen und Anwälten. Die Adressen werden auf der Webseite veröffentlicht. Die Stabsstelle weist daraufhin, dass keine qualitative Überprüfung der genannten Anwältinnen und Anwälte stattfindet. Ferner werden keine Empfehlungen ausgesprochen. Es wird lediglich eine unmoderierte Liste zur Verfügung gestellt.

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