Mieterschutz bei Baumaßnahmen

Mieterschutz bei Baumaßnahmen

Auch wenn bewohnte Häuser umgebaut werden, muss gewährleistet sein, dass die Bewohner:innen Ihre Wohnung nutzen können und die Beeinträchtigungen auf das Nötigste reduziert werden. Wenden Sie sich an die Bauaufsicht und an das Amt für Wohnungswesen, wenn Sie von unrechtmäßigen Baumaßnahmen betroffen sind und Unterstützung benötigen:

Bauaufsicht: Gefahren auf der Baustelle

Von dem Gebäude und von den dort durchgeführten Bauarbeiten darf keine Gefahr ausgehen. Die Bauaufsicht schreitet deshalb ein, wenn bauliche Mängel, z.B.

  • mangelhafter Brandschutz,
  • fehlende Rettungswege,
  • statische Probleme,
  • vermeidbarer Baulärm.

die Sicherheit der Bewohner:innen beeinträchtigen. Sollten solche Gefahrensituationen eintreten, wenden Sie sich bitte an:

E-Mail-Adresse: bauaufsicht@stadt-frankfurt.de
Infotelefon: (069) 212-33567

Mehr Informationen unter: www.bauaufsicht-frankfurt.de

Wohnungsaufsicht: Wohnbeeinträchtigungen

Die Wohnnutzung von Mietwohnungen darf grundsätzlich nicht erheblich beeinträchtigt werden. Dies gilt auch bei Bau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnens liegt unter anderem vor bei:

  • fehlender Wasser-, Strom- und Gasversorgung, • nicht funktionsfähigen Feuerstätten, Heizungsanlagen oder deren Verbindung mit dem Schornstein, • defekten Elektroinstallationen, Klingelanlagen oder sanitären Einrichtungen, • beschädigten Hausfluren oder Treppenhäusern, • defekten Dächern, Wänden, Decken, Fußböden, Fenstern oder Türen, die keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit oder auch unbefugtes Eindringen bieten, • fehlender Belüftungs- und Belichtungsmöglichkeit, • Durchfeuchtungen z.B. wegen undichten Wasser- und Abwasserleitungen, Dachrinnen, • starkem Schimmelpilzbefall.

Wenn Ihre Wohnsituation erheblich beeinträchtigt ist, wenden Sie sich an die Wohnraumerhaltung im Amt für Wohnungswesen:

E-Mail-Adresse: wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de
Infotelefon: (069) 212-31431