In unserer Broschüre „Wohnen in Frankfurt“ finden Sie viele Informationen und Adressen: von der Wohnungssuche über Fragen des Mietrechts bis zum Wohngeldantrag.
      • Unterstützung für Mieterinnen und Mieter
      • Kostenlose Beratungsangebote & Angebote
      • Bezahlbar Wohnen in Frankfurt
      • Wichtige Adressen im Überblick

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Mietrechtliche Beratung des Amts für Wohnungswesen

Die mietrechtliche Beratungsstelle gibt es seit 1970. Hier erhalten Sie kostenfreie Auskünfte, Informationen und Beratung zu allen Fragen des Mietrechts. Voraussetzung ist, dass Sie in Frankfurt am Main wohnen und Ihr monatliches Einkommen nicht mehr als 2.150 € beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 650 € für jedes weitere Mitglied Ihres Haushalts. Außerdem dürfen Sie nicht schon von einem Mieterverein oder von einer Anwaltskanzlei beraten werden.

Auskünfte zum Mietspiegel, zur Einordnung Ihrer Wohnlage in den Mietspiegel oder zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete erhalten alle Bürger:innen, auch wenn das Einkommen höher ist oder Sie schon mietrechtlich vertreten werden.

Servicetelefon und Terminvergabe für Beratungstermine:
Telefon: (069) 212-4 00 46

Telefonische Beratung:
Telefon: (069) 212-3 47 11
Montag, Mittwoch, Freitag   8:30 – 12:00 Uhr

E-Mail: mietrechtliche-Beratung@stadt-frankfurt.de

Mietspiegel-Beratung und Online-Mietspiegelrechner

Mit dem Mietspiegelrechner können Mieter:innen und Vermieter:innen online ermitteln, welche ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung gilt.

Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Frankfurt bietet einen Überblick über die Miethöhen, die in der Stadt für frei finanzierte Wohnungen üblicherweise gezahlt werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein wichtiger Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, die Einhaltung der Mietpreisbremse oder die Feststellung von Mietüberhöhungen beziehungsweise Mietwucher.

Online-Rechner: https://frankfurt.de/mietspiegel-rechner

Mietspiegel-Beratung im Amt für Wohnungswesen
E-Mail:  mietspiegel@stadt-frankfurt.de

Telefonische Beratung:
Telefon: (069) 212-77088
Mo – Fr  10:00 bis 14:00 Uhr

Bauaufsicht: Gefahren auf der Baustelle

Von Gebäuden oder Bauarbeiten darf keine Gefahr für Menschen ausgehen. Gefahren können entstehen durch

  • mangelhaften Brandschutz,
  • fehlende Rettungswege,
  • statische Probleme (Einsturzgefahr),
  • extremen Baulärm und Schmutz.

Rufen Sie die Bauaufsicht an oder schreiben Sie eine E-Mail, wenn Sie solche Gefahren erkennen.

E-Mail-Adresse: bauaufsicht@stadt-frankfurt.de
Infotelefon: (069) 212-3 35 67

! Bei akuter Gefahr für Leib und Leben wählen Sie den Notruf 112 !

Wohnungsaufsicht: Mängel an Wohnung oder Gebäude

Die Wohnungsaufsicht kann helfen, wenn Sie erhebliche Mängel in Ihrer Mietwohnung oder am Wohnhaus haben.  Vermieter*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet Mängel zu beseitigen und die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Manchmal wollen Vermieter*innen die Mängel aber nicht beseitigen oder reagieren nicht auf Ihre Beschwerden.

Erhebliche Mängel sind:

  • fehlende Wasser- oder Energieversorgung (Strom, Gas, Wärme),
  • defekte Heizung, kein Warmwasser,
  • defekte Elektroinstallationen, Türklingel oder Türöffner
  • Schäden in WC und Bad,
  • Schäden in Hausflur oder Treppenhaus,
  • Schäden an Dach, Wänden, Zimmerdecken, Fußböden, Fenstern oder Eingangstüren,
  • keine Belüftungs- und Belichtungsmöglichkeit,
  • Wasserschäden durch undichte Wasserleitung, Dach oder Dachrinne und Folgeschäden wie Schimmel

Wenn solche Mängel bei Ihnen vorhanden sind, wenden Sie sich an die Wohnraumerhaltung im Amt für Wohnungswesen. Die Wohnraumerhaltung kann Vermieter*innen anschreiben, ein Wohnungsaufsichts-Verfahren einleiten oder sogar eine Ersatzvornahme durchführen.

Online-Antrag: : Hinweis auf Gebäudemängel

E-Mail-Adresse: wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de
Infotelefon: (069) 212 – 3 14 31