Haustür & Briefkästen weg, Klingel defekt

Ein besonders dreister Fall von Entmietung beschäftigt derzeit die Stabsstelle Mieterschutz. Erst Kündigung und Heizungsausfall, dann funktioniert seit Monaten die Klingel nicht, Briefkästen und Haustür wurden ausgebaut – diesen und anderen Schikanen waren die zumeist sehbehinderten Mieter:innen eines Blindenwohnheims in der Eschersheimer Landstraße ausgesetzt und schalteten die Stabsstelle Mieterschutz und die Wohnungsaufsicht ein. Lediglich eine „Baustellentür“ wurde nach 2 Wochen wieder eingebaut. Die Vermietende ist nun mit einem wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren und umfangreicher Berichterstattung in den Medien konfrontiert.

Die Stabsstelle Mieterschutz stellt klar: Vermietende sind verpflichtet eine Haustür, Briefkästen und eine funktionierende Klingelanlage zur Verfügung zu stellen. Das gehört zum „vertragsgemäßen Zustand der Mietsache“. Darauf haben Mietende einen Rechtsanspruch.

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