Ein besonders dreister Fall von Entmietung beschäftigt derzeit die Stabsstelle Mieterschutz. Erst Kündigung und Heizungsausfall, dann funktioniert seit Monaten die Klingel nicht, Briefkästen und Haustür wurden ausgebaut – diesen und anderen Schikanen waren die zumeist sehbehinderten Mieter:innen eines Blindenwohnheims in der Eschersheimer Landstraße ausgesetzt und schalteten die Stabsstelle Mieterschutz und die Wohnungsaufsicht ein. Lediglich eine „Baustellentür“ wurde nach 2 Wochen wieder eingebaut. Die Vermietende ist nun mit einem wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren und umfangreicher Berichterstattung in den Medien konfrontiert.
Die Stabsstelle Mieterschutz stellt klar: Vermietende sind verpflichtet eine Haustür, Briefkästen und eine funktionierende Klingelanlage zur Verfügung zu stellen. Das gehört zum „vertragsgemäßen Zustand der Mietsache“. Darauf haben Mietende einen Rechtsanspruch.