Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sogenannte Mietendeckel, ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Das neue Gesetz des Landes Berlin begrenzt die Miethöhen für einen Zeitraum von fünf Jahren und ist damit juristisches Neuland. Dabei ist rechtlich äußerst umstritten, ob der Mietendeckel verfassungskonform ist. Ob der Mietendeckel der rechtlichen Überprüfung letztlich standhält, erweist sich in den nächsten Monaten
Mehr Infos zum Berliner Mietendeckel finden Sie hier: https://mietendeckel.berlin.de